Gewährung von Beihilfen
Auf der Grundlage des §2 der Satzung werden Studierende des Departments Fahrzeugtechnik und
Flugzeugbau der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg gefördert durch die Gewährung von
Beihilfen:
- zur Durchführung des Studiums,
- zur Weiterbildung nach dem ersten Studienabschluss,
- zur Durchführung einer Doktorarbeit,
- zu Studienreisen und vergleichbaren Maßnahmen, die zweifelsfrei der fachlichen Weiterbildung dienen,
- zur Durchführung technischer und wissenschaftlicher Projekte in studentischen Gruppen.
Von den geförderten Personen werden erwartet:
- gute Studienleistungen,
- ein realistischer Zeitplan für Studium, Promotion o.ä.,
- ggf. eine überzeugende Darstellung des besonderen Nutzens einer beabsichtigten Studienreise,
einer besonderen Ausbildungsmaßnahme o.ä.,
- eine glaubhafte Darstellung des Förderbedarfs.
Von den geförderten Gruppen werden erwartet:
- Projektarbeit,
- Nachweis der Kontinuität der Gruppe,
- glaubhafte Darstellung der erfolgreichen Arbeit der Gruppe,
- Darstellung des besonderen Nutzens einer Studienreise, des fortschrittlichen Charakters eines
technischen Projekts o.ä.,
- überzeugende Darstellung des Förderbedarfs.
Für den Förderantrag gibt es
Antragsformulare im Download-Bereich. Die Ergänzung durch
geeignete Unterlagen im Sinne der oben geäußerten Erwartungen wird empfohlen.
Der Vorstand der Stiftung hat Bewerbungsfristen für die Studienförderung aus Mitteln der Stiftung
festgelegt. Der Antrag mit den Bewerbungsunterlagen ist einzureichen:
- für das Sommersemester: bis zum 1. April jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis zum 1. Oktober jeden Jahres
Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet der Vorstand der Stiftung nach Maßgabe der Satzung
und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Beihilfen der Fritz Kirchberg Stiftung werden bis zu einer Höhe von EUR 300,- monatlich
nicht auf
die Förderung nach dem BAföG angerechnet (§21(3) BAföG). Eine Förderung durch die Stiftung ist
also grundsätzlich zusätzlich zur BAföG-Förderung möglich.